IG-BCE-Landesbezirk Nordrhein

Betriebsrat und IG BCE - starke Partner im Betrieb

Betriebsräte sorgen für Gute Arbeit und schützen Beschäftigte bei Konflikten.

Vertrauensperson am Arbeitsplatz: Betriebsräte sorgen für Gute Arbeit und schützen Beschäftigte bei Konflikten. 

Foto: © Bilderfilm.de
Mit uns zum Betriebsrat

Betriebsrat und IG BCE - das sind starke Partner im Betrieb. Daher unterstützt die IG BCE Beschäftigte dabei, wenn sie "ihren"  Betriebsrat wählen wollen.

Das Betriebsverfassungsgesetz ist eindeutig: In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf Arbeitnehmern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und von denen drei schon länger als 6 Monate im Betrieb und damit wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt (§ 1 Absatz 1 Betriebsverfassungsgesetz).

Der Gesetzgeber hat hier einen klaren Auftrag formuliert. Kein Arbeitgeber kann sich gegen dieses Gesetz stellen, wenn die Arbeitnehmer einen Betriebsrat gründen möchten.

Es gibt aber immer noch Betriebe, in denen "gefühlt" oder tatsächlich Betriebsräte nicht gern gesehen werden. Daher hat sich der IG BCE Landesbezirk Nordrhein zusammen mit seinen sechs Bezirken das Ziel gesetzt, das zu ändern. Hier setzt das Projekt an. Wir wollen dabei helfen, dass auch in deinem Betrieb zukünftig gewählte Betriebsräte darauf achten, dass

  • alle Gesetzte eingehalten werden,
  • alle Unfallverhütungsvorschriften eingehalten werden,
  • alle Betriebsvereinbarungen eingehalten werden und
  • alle Tarifverträge eingehalten werden.

Dein Ansprechpartner:

Holger Zimmermann | Projektleiter 
Telefon: +49211179376625
E-Mail: holger.zimmermann@igbce.de

Facebook:  betriebsrat.gruenden

Wahl-Kreuz
Foto: © istockphoto - fotomarekka
Grundlagen und Voraussetzungen
Erstmals einen Betriebsrat wählen

Demokratie im Betrieb: das ist ein geschütztes Recht für jede Arbeitnehmerin und jeden Arbeitnehmer. Das Betriebsverfassungsgesetz beinhaltet die entsprechenden Regelungen.

In Betrieben mit Betriebsrat ist in der Regel alles besser: Löhne, Arbeits- und Pausenregelungen, sozialer Frieden.
Foto: © Hill Street Studios/ gettyimages
Rechte und Pflichten
Die Aufgaben des Betriebsrats

Der Betriebsrat vertritt alle Beschäftigten in personellen und sozialen Fragen gegenüber dem Arbeitgeber. Darum ist der Betriebsrat in seiner Arbeit auch durch das Gesetz geschützt.

Chemische Industrie - Anlage
Foto: © snapfoto105 - Fotolia.com
Auf ein Wort
Informationen für Arbeitgeber

Die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie begleitet Unternehmen und Betriebe bereits seit über 130 Jahren auf wirtschaftlichem Erfolgskurs in Deutschland. Die Grundlage dafür ist eine gelebte Sozialpartnerschaft.

Werde Mitglied der IGBCE!
Nur mit dir sind wir eine starke Gemeinschaft

Sind gesellschaftliche Solidarität und soziale Gerechtigkeit zentrale Werte für dich? Dann ist die IGBCE die richtige Gemeinschaft für dich. Gehe jetzt den nächsten Schritt: Werde Mitglied. Wer online beitritt, kann einen Tankgutschein im Wert von 50 Euro gewinnen. Wir freuen uns auf dich!