Herz der Mitbestimmung: der Betriebsrat

In Betrieben mit Betriebsrat ist in der Regel alles besser: Löhne, Arbeits- und Pausenregelungen, sozialer Frieden. Ohne Betriebsrat kann es keine funktionierende Interessenvertretung der Beschäftigten geben. Ohne Gewerkschaft wiederum sind die Betriebsräte auf sich allein gestellt. Nicht bei uns: Drei von vier Betriebsräten in unseren Branchen sind IGBCE-Mitglied.

In Betrieben mit Betriebsrat ist in der Regel alles besser: Löhne, Arbeits- und Pausenregelungen, sozialer Frieden.
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Ohne Betriebsrat geht oft nichts 

Das Betriebsverfassungsgesetz unterscheidet sechs grundlegende Rechte des Betriebsrats: Informations-, Anhörungs-, Widerspruchs-, Beratungs-, Zustimmungsverweigerungs- und Mitwirkungsrecht. Rund um Arbeitszeitregelungen, Überstunden, Beurteilungsgrundsätze oder Weiterbildungsangebote ist das Unternehmen beispielsweise verpflichtet, die Zustimmung des Betriebsrats einzuholen. Ohne Einigung gibt es keine Entscheidung – und es muss im Zweifel eine Einigungsstelle mit einer neutralen Person an der Spitze angerufen werden. Auch muss sich die Betriebsleitung in Fragen der Neuorganisation von Arbeitsabläufen oder vor Entscheidungen über die Gestaltung von Arbeitsplätzen mit dem Betriebsrat beraten.

Mehr Wähler als in der Politik

Die Betriebsräte werden alle vier Jahre von den Beschäftigten ihres Betriebes gewählt. An der letzten Wahl beteiligten sich in den 3.400 Betrieben im Organisationsbereich der IGBCE mehr als 70 Prozent der Arbeitnehmer – eine Beteiligung, die höher liegt als bei vielen Volksvertreterwahlen. Je höher die Wahlbeteiligung, desto stärker die Rückendeckung für den Betriebsrat in seiner täglichen Arbeit. Wir setzen uns für eine Stärkung der Mitbestimmungsrechte ein und fordern seit Jahren härtere Strafen für Arbeitgeber, die Betriebsräte bei ihrer Arbeit behindern.

IGBCE als starker Partner

Die IGBCE versteht sich als starker Partner des Betriebsrats, dem sie mit Know-how und der gesamten Palette an Bildung und Expertise in Sachen „Gute Arbeit“, Arbeits- und Sozialrecht zur Seite steht. Die IGBCE bringt Betriebsräte zusammen, organisiert Austausch und vielfältige Lernangebote. Mit dem Blick von außen und der Erfahrung aus anderen Betrieben und Branchen ist die IGBCE das Betriebsnetzwerk schlechthin. Viele Fragen sind zudem innerbetrieblich nicht lösbar, wie zum Beispiel Leiharbeit, Elternzeit, Rente. Dafür brauchen wir den überbetrieblichen Schulterschluss. Inhalte aus Tarifverträgen, beispielsweise das Entgelt, darf der Betriebsrat auch nicht regeln, zum eigenen Schutz vor einer möglichen Erpressbarkeit. Für tarifvertragliche Regelungen wird eine starke Gewerkschaft gebraucht. Der Schulterschluss ist heute enger denn je: Drei von vier Betriebsräten unserer Branchen sind IGBCE-Mitglied, bei den Vorsitzenden sind es 88 Prozent.

FAQ zum Betriebsrat