Uniper

Paket zur sozialen Absicherung geschnürt

Nach der Unterbrechung der Tarifverhandlungen konnte jetzt doch noch das Gesamtpaket der sozialen Absicherung vereinbart werden. In der fünften Verhandlungsrunde haben sich Uniper und die Gewerkschaften auf einen Tarifabschluss zum sozialverträglichen Kohleausstieg geeinigt. Dem hat IG-BCE-Tarifkommission einstimmig zugestimmt.

Kraftwerk Uniper
Foto: © Uniper SE

Geeinigt haben sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf die Tarifverträge "Soziale Absicherung" und "Kohleausstieg". Betriebsbedingte Kündigungen werden damit grundsätzlich ausgeschlossen. Die Tarifverträge sehen außerdem eine Aufstockung des staatlichen Anpassungsgelds durch das Unternehmen und Angebote zur Weiterbildung sowie Abfindungsregelungen vor. 


Konkret wurde Folgendes vereinbart:

  • Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen
  • Arbeitgeberzuschuss zum staatlichen Anpassungsgeld, sodass die APG-Regeln materiell vergleichbar mit den Regelungen zum Vorruhestand sind. Es besteht ein Wahlrecht für die Beschäftigten zwischen Vorruhestand und Anpassungsgeld.
  • Der Zeitrahmen der Qualifizierung beim Wechsel auf einen neuen Arbeitsplatz wurde von sechs auf 24 Monate verlängert.
  • Sprintregelung bei Abfindungen: Wenn einvernehmlich das Arbeitsverhältnis mit Zahlung einer Abfindung beendet werden soll, gibt es eine zusätzliche Prämie in Höhe von 20.000 Euro, die auch als Rentenbaustein eingesetzt werden kann.
  • Ein konzerninterner Sollstellenplan für die vom Kohleausstieg Betroffenen soll geschaffen werden, damit auch konzerninterne Ringtäusche möglich sind.
  • Die Sonderleistung in Höhe von jährlich 400 Euro für Gewerkschaftsmitglieder gilt auch während der gesamten APG-Phase.
  • Das Tarifpaket zum Kohleausstieg wird für den gesamten Ausstiegspfad bei Uniper gelten, auch noch fünf Jahre nach Stilllegung des letzten, sich in Betrieb befindlichen Kraftwerkes.

Weitere Informationen