Freie Tage

Sonderurlaub für besondere Anlässe

Hochzeit, Geburt, Todesfall in der Familie: Bei bestimmten Anlässen besteht Anspruch auf bezahlte Freistellung.

Hochzeit
Foto: © Marco2811 - Fotolia.com

Es gibt immer wieder Situationen im Leben, die das Seelenleben ganz schön durcheinanderbringen: erfreuliche, aber auch schlimme Dinge. An konzentrierte Arbeit ist dann nicht zu denken…
Im Arbeitsrecht gibt es für solche Fälle Sonderurlaub - zusätzlich zum gesetzlichen Urlaubsanspruch. Zeit zum Durchatmen!

Worauf gründet sich der Anspruch?
Willst du Sonderurlaub beantragen, kannst du dich auf das Bürgerliche Gesetzbuch § 616 berufen. Hier steht: „Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.“
Das klingt nach einer sicheren Sache. Doch in der Praxis wird das Thema sehr unterschiedlich geregelt. Der gesetzliche Anspruch besteht nämlich nur, wenn er nicht durch den Arbeitsvertrag oder einen Tarifvertrag ausgeschlossen ist. Dort kann er völlig ausgehebelt, aber auch konkretisiert werden.
Tipp: Am besten, du schaust in deinem Arbeitsvertrag nach, was für dich gilt. Im Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung könntest du ebenfalls Infos finden – zum Beispiel, wie viele freie Tage du für den einen oder anderen Fall erhältst.

Wie sieht es in der Energie- und Chemiebranche aus? 
„Unsere ausgehandelten Tarifverträge gehen in der Regel über allgemeine Standards hinaus“, sagt Dieter Bertges. Der IG BCE-Fachsekretär in der Abteilung Tarifrecht und Tarifgestaltung Hannover verweist stellvertretend auf den Manteltarifvertag RWE, § 14: „Der besagt zum Beispiel, dass Väter zwei freie Tage bei der Geburt ihres Kindes erhalten, statt normalerweise einem. Beim Tod des Ehepartners gibt es drei Tage bezahlte Freistellung, statt normalerweise zwei.“ Ähnlich sieht es im Manteltarifvertrag von Vattenfall aus. 
Auch der Manteltarifvertrag Chemische Industrie regelt im § 8 die Freistellungstage bis ins Detail: Von Eheschließung (2 Tage) bis zum Umzug (1 Tag), von der Geburt des Kindes (1 Tag) bis zum Tod des Ehepartners (3 Tage) – um nur einige Beispiele zu nennen – gibt es zusätzlich freie Tage.
Wichtig: „Freistellungstage sind kein Guthaben. Man kann die Tage nicht nehmen, wann man will“, sagt Bertges. „Das muss zeitnah zum jeweiligen Ereignis passieren. Ansonsten verfallen sie.“

Du hast Anspruch auf bezahlte Freistellung, doch der Chef verweigert sie?
In diesen Fällen kannst du dein Recht mit einer Feststellungsklage gerichtlich einklagen. Am besten, du berätst dich vorher mit dem Betriebsrat oder deiner IG-BCE-Vertretung im Bezirk.
Rechtlos bist du auch nicht, wenn der Arbeitgeber dir das Geld für die freien Tage vom Lohn abgezogen hat. Den fehlenden Lohn kannst du mit einer Leistungsklage einfordern.

Alternative: unbezahlter Urlaub
Plötzlich meldet sich die Tagesmutter krank oder der beste Kumpel heiratet spontan … In diesen Fällen gibt es keinen Anspruch auf bezahlte Freistellung. Du könntest es aber mit Plan C versuchen - Stichwort unbezahlter Urlaub. 
Allerdings bist du dabei auf die Kulanz deines Chefs angewiesen. Denn: Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf unbezahlten Urlaub gibt es nur in Ausnahmefällen. Existiert dazu eine Vereinbarung, findest du sie eventuelle im Arbeitsvertrag. Auch im Tarifvertrag oder in den Betriebsvereinbarungen könnten Regelungen stehen.