Auf Tarifverträge mit größten Energiekonzernen geeinigt

IG BCE hat Kohleausstieg sozialverträglich geregelt

Niemand fällt ins Bergfreie. Das politisch beschlossene Auslaufen der Kohleverstromung darf keine betriebsbedingten Kündigungen nach sich ziehen. Beschäftigte und Reviere brauchen eine Perspektive. Für diese Ziele hat sich die IG BCE in den vergangenen Jahren in harten Verhandlungen mit Politik, Verbänden und Unternehmen eingesetzt – und einen wichtigen Meilenstein erreicht: Die Transformation der Energieversorgung kann nicht nur klimaverträglich, sondern auch sozial verantwortungsvoll ablaufen.

Eimerketten-Bagger im Braunkohlen-Tagebau.

Eimerketten-Bagger im Braunkohlen-Tagebau.

Foto: © Bilderfilm.de

Zweiteres sichern Tarifverträge zwischen IG BCE und Unternehmen. Inzwischen gibt es auch beim letzten der großen Kohleverstromer einen Tarifvertrag zum Kohleausstieg.  Bei Uniper, STEAG, RWE und LEAG sichern jetzt umfangreiche Tarifpakete die Beschäftigten ab.

„Diese Tarifverträge bieten jedem Beschäftigten in der Region echte Chancen und ein sicheres Einkommen. Und sie sind wichtige Bausteine für einen sozialverträglichen Strukturwandel, denn sie verbinden die Absicherung der Beschäftigten mit Zukunftsperspektiven“, sagt der stellvertretende IG-BCE-Vorsitzende und Tarifvorstand Ralf Sikorski. Sie zeigten so, wie sozial verantwortungsvolle Transformation gehe. Sikorski ergänzt: „Sie sorgen dafür, dass Jüngere neue Chancen bekommen und Ältere mit Anstand aus dem aktiven Arbeitsleben ausscheiden können.“

Nach zähen Verhandlungsmarathons hat sich die IG BCE mit den Energiekonzernen auf den tarifvertraglichen Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen geeinigt. Das staatliche Anpassungsgeld (APG), dass vom Personalabbau betroffene Beschäftigten ab 58 Jahren erhalten sollen, wird bei allen Unternehmen substanziell aufgestockt. Nur die Höhe variiert von Unternehmen zu Unternehmen. Auch Abfindungsregelungen sowie Angebote zur Weiterbildung, Qualifizierung und Vermittlung unterscheiden sich.

Auf Tarifverträge mit den einzelnen Unternehmen geeinigt

Bereits im August hatten sich IG BCE und Arbeitgeber bei dem Essener Energieversorger STEAG auf einen Tarifvertrag verständigt: Dieser sieht die Aufstockung des staatlichen Anpassungsgelds auf 80 Prozent des letzten Nettoentgelts und ein umfassendes Instrumentenpaket zur Reduzierung von Personalüberhängen, zum Beispiel durch die Vermittlung alternativer Jobs innerhalb und außerhalb des Unternehmens, vor. Zusätzlich sollen Transfermaßnahmen geschaffen werden und eine interne Vermittlungs- und Beratungseinheit zur Weiterqualifizierung auf neue Jobs eingerichtet werden.

Beim Energieunternehmen Uniper bezuschusst der Arbeitgeber das staatliche APG so, dass die APG-Regeln materiell vergleichbar mit den Regelungen zum Vorruhestand sind. Der Zeitrahmen der Qualifizierung beim Wechsel auf einen neuen Arbeitsplatz wurde von sechs auf 24 Monate verlängert und es bestehen Sprintregelungen für Abfindungen. Außerdem wird ein konzerninterner Sollstellenplan für die vom Kohleausstieg betroffenen Beschäftigten geschaffen, der konzerninterne Ringtäusche ermöglicht. Die Sonderleistung in Höhe von jährlich 400 Euro für Gewerkschaftsmitglieder gilt auch während der gesamten APG-Phase.

Für die 10.000 Beschäftigten des Energieversorgers RWE im rheinischen Revier wird das APG auf mindestens 80 Prozent des letzten Nettoentgelts aufgestockt. Beschäftigte, die sich innerhalb von 14 Tagen für die Annahme eines APG-Angebots entscheiden, erhalten eine einmalige „Ausgleichsprämie“ von 12.000 Euro brutto. Geeinigt haben sich beide Seiten zudem auf eine Qualifizierungs- und Vermittlungsinitiative, um betroffene Beschäftigte – konzernintern wie extern - von Arbeit in Arbeit zu bringen, eine Transfergesellschaft, in die Beschäftigte für ein Jahr bei 80 Prozent des letzten Bruttoentgelts wechseln können, und ein umfangreiches Abfindungsprogramm.

Erst Anfang November haben sich der Lausitzer Braunkohlekonzern LEAG und die IG BCE auf einen Tarifvertrag verständigt. Lange stand der Abschluss auf der Kippe. Schließlich lenkten die Arbeitgeber doch ein. Laut dieser Einigung wird das APG für die 8000 LEAG-Beschäftigten auf 85 Prozent des letzten Nettoentgelts aufgestockt. Zusätzlich haben die Beschäftigten Anspruch auf Qualifizierungsmaßnahmen und auf die Vermittlung in andere Beschäftigung. Während der Qualifizierungsmaßnahmen besteht das Arbeitsverhältnis fort. Die Kosten der Maßnahmen trägt das Unternehmen. 

Noch unklar ist die Zukunft der Beschäftigten der MIBRAG. Eine Einigung wäre dringend notwendig, um das Überleben des Unternehmens und die Arbeitsplätze zu sichern.  Weil die MIBRAG zwar den Tagebau betreibt, nicht jedoch die Kraftwerke, ist die Situation hier hochkomplex.

Langer Weg bis zur Einigung

Über das Auslaufen der Kohleverstromung wurde jahrelang verhandelt: Im Sommer 2018 hatte die Bundesregierung die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (KWSB) eingesetzt, in der der IG-BCE-Vorsitzende Michael Vassiliadis für die Interessen der betroffenen Beschäftigten und Reviere stritt. Die Kommission legte im Januar 2019 ihrem Abschlussbericht vor, in dem sie einen Konsens für den Kohleausstieg vorstellte. Allein dieser Bericht füllte fast 280 Seiten.

Auf Grundlage des Kommissionsberichts beschlossen Bundestag und Bundesrat im Juli dieses Jahres das Kohleausstiegsgesetz. Nach der Verabschiedung des Gesetzes begann die IG BCE damit, den Kohleausstieg tarifvertraglich zu regeln. Denn auch wenn sie in der Kommission und bei der Politik bereits ein eng geknüpftes Sicherheitsnetz für die Betroffenen durchgesetzt hatte, galt es, sicherzustellen, dass die vorgesehenen Entschädigungen in Zukunftsinvestitionen fließen und die staatlichen Zusicherungen an die Beschäftigten durch die Unternehmen aufgestockt werden. Dieses Ziel ist erreicht.

Für einen Kohleausstieg, der sowohl sozial-, als auch klimaverträglich ist, hat sich die IG BCE auf vielen Ebenen eingesetzt: In den  Verhandlungen der KWSB-Kommission, bei der politischen Umsetzung des Kohleausstiegs und jetzt bei der Aushandlung der Tarifverträge mit den einzelnen Unternehmen.  Dabei galt immer: Beschäftigungs- und Zukunftssicherung haben oberste Priorität. Und das heißt: Niemand fällt ins Bergfreie.

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Energie
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Kohle-Kompromiss

Deutschland verabschiedet sich nach und nach aus der Kohleverstromung. Dass niemand ins Bergfreie fällt, hat die IG BCE in der Politik bereits durchgesetzt. Jetzt haben wir auch die Unternehmen in die Pflicht genommen und mit ihnen Tarifverträge vereinbart, die die Beschäftigten absichern.