Kurzarbeit in der Leiharbeitsbranche

Arbeitgeber lassen Beschäftigte im Stich

Im Betrieb
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Viele Arbeitgeber der Leiharbeitsbranche melden in diesen Tagen Kurzarbeit an. Dass dies möglich ist, haben sie auch der IG BCE und den DGB-Gewerkschaften zu verdanken. Denn sie haben sich bei der Bundesregierung dafür eingesetzt, dass die Leiharbeitsbranche auch unter die Kurzarbeitsregelung fällt. Da aber für viele Beschäftigte, insbesondere in den unteren Lohngruppen, das reine Kurzarbeitergeld bei weitem nicht ausreicht, um ihre Lebenshaltungskosten zu decken, haben die DGB-Gewerkschaften den Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und den Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ)aufgefordert, über die Aufstockungszahlen für die Beschäftigten der Leiharbeitsbranche zu verhandeln.  

„Heute müssen wir feststellen, dass schon die Sondierungen gescheitert sind“, sagt Bernd Stahl, Mitglied der Verhandlungskommission für die IG BCE. Die Arbeitgeberseite hat allen Vorschlägen, sowohl nach einer pauschalen als auch prozentualen Aufstockung, eine Absage erteilt. Stahl bedauert: „Es hat sich gezeigt, dass die Leiharbeitsunternehmen und ihre Verbände immer noch weit entfernt davon sind, eine 'normale' Branche zu sein.“

Unabhängig von den Sondierungsgesprächen haben sich die Gewerkschaften für eine Verbesserung der Leistungshöhe des Kurzarbeitergeldes für die Leiharbeitsbranche bei der Bundesregierung eingesetzt und dieses Ziel auch erreicht. Die jetzt gültige Regelung der 3-Monats-Berechnung bringt für viele Betroffene einen höheren Leistungsbezug und verbessert somit ein wenig die schwierige Situation. Nach dieser Regelung wird das Kurzarbeitgeld das Einkommen der vergangenen - und nicht wie sonst üblich der kommenden - drei Monate als Grundlage für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes genommen.