Einigung auf Tarifvertrag

IG BCE und LEAG sichern Beschäftigte gegen Folgen des Kohleausstiegs ab

IG BCE und Arbeitgeber haben sich beim Lausitzer Braunkohlekonzern LEAG auf ein engmaschiges Sicherheitsnetz für die vom Kohleausstieg betroffenen Beschäftigten geeinigt. Der Tarifvertrag sieht einen grundsätzlichen Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen und eine substanzielle Aufstockung des staatlichen Anpassungsgelds durch das Unternehmen vor.

Kraftwerk Schwarze Pumpe

LEAG Kraftwerk Schwarze Pumpe

Foto: © Hartmut Rauhut

IG BCE und Arbeitgeber haben sich heute beim Lausitzer Braunkohlekonzern LEAG auf ein engmaschiges Sicherheitsnetz für die vom Kohleausstieg betroffenen Beschäftigten geeinigt. Der Tarifvertrag sieht einen grundsätzlichen Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen und eine substanzielle Aufstockung des staatlichen Anpassungsgelds durch das Unternehmen vor. Die Tarifkommission der IG BCE hat dem Vertragswerk einstimmig zugestimmt.

Lange stand die Einigung in der vierten Verhandlungsrunde auf der Kippe: Erst nachdem sich die IG-BCE-Tarifkommission nach einem zweitätigen Verhandlungsmarathon schon das Scheitern der Verhandlungen beschlossen hatte, lenkte die Arbeitgeberseite schließlich ein.

„Mit diesem Tarifvertrag fällt bei der LEAG niemand ins Bergfreie. Wir gestalten damit die Transformation der Energieversorgung sozial verantwortungsvoll und klimaverträglich“, sagt der stellvertretende Vorsitzende und Tarifvorstand der IG BCE, Ralf Sikorski. Die lange Zeit der nervenaufreibenden Unsicherheit sei für die Beschäftigten nun endlich vorbei. Sikorski betont: „Mit dem Tarifvertrag sichern wir die Beschäftigten ab und bieten ihnen gleichzeitig Perspektiven für die Zukunft.“

Der Tarifvertrag gilt für knapp 8.000 LEAG-Beschäftigte in Deutschland und hat eine Laufzeit bis Ende 2043. Er ist eine entscheidende Voraussetzung dafür, dass die LEAG die Braunkohleanlagen bis 2038 sozialverträglich zurückführen kann. So sieht es das Anfang Juli von Bundestag und Bundesrat beschlossene Kohleausstiegsgesetz vor.


Der Tarifvertrag sieht im Einzelnen vor:

  • den grundsätzlichen Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen,
  • die Aufstockung der staatlichen Anpassungsgelds auf 85 Prozent des letzten Nettoentgelts,
  • Anspruch auf Qualifizierungsmaßnahmen und Vermittlung in andere Beschäftigung. Während der Qualifizierungsmaßnahmen besteht das Arbeitsverhältnis fort. Die Kosten der Maßnahmen trägt das Unternehmen.  

Weitere Informationen

Eimerketten-Bagger im Braunkohlen-Tagebau.
Foto: © Bilderfilm.de
Auf Tarifverträge mit größten Energiekonzernen geeinigt
IG BCE hat Kohleausstieg sozialverträglich geregelt

Niemand fällt ins Bergfreie. Das politisch beschlossene Auslaufen der Kohleverstromung darf keine betriebsbedingten Kündigungen nach sich ziehen. Beschäftigte und Reviere brauchen eine Perspektive. Für diese Ziele hat sich die IG BCE in den vergangenen Jahren in harten Verhandlungen mit Politik, Verbänden und Unternehmen eingesetzt – und einen wichtigen Meilenstein erreicht: Die Transformation der Energieversorgung kann nicht nur klimaverträglich, sondern auch sozial verantwortungsvoll ablaufen.