Gesetzesreform

Stärkung der Betriebsräte

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Gründung von Betriebsräten erleichtern soll. Der IG-BCE-Vorsitzende Michael Vassiliadis begrüßt den Beschluss, der unter anderem besseren Kündigungsschutz für engagierte Beschäftigte und mehr Mitsprache für Belegschaftsvertretungen vorsieht. 

Michael Vassiliadis, Vorsitzender der IGBCE

Michael Vassiliadis, Vorsitzender der IGBCE

Foto: © Stefan Koch

"Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz ist ein wichtiger Schritt, um Schutz und Respekt im Betrieb zu stärken und denjenigen zu helfen, die ihre demokratischen Rechte einfordern", erklärte Vassiliadis. Zudem stärke der von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) eingebrachte Entwurf "die wichtige Rolle, die Betriebsräte täglich bei der Gestaltung guter Arbeitsbedingungen spielen". Der IG-BCE-Vorsitzende betonte: "Zentral ist der bessere Kündigungsschutz für Beschäftigte, die sich für eine Betriebsratsgründung einsetzen. Diese Wahlinitiator*innen müssen bislang oft "Held*innen" sein, wenn sie für ein bestehendes Recht eintreten. Die Neuregelung schützt vor Willkür und Einschüchterung. Das ist ein sehr wichtiger Schritt, um mehr gute Arbeit in Deutschland zu schaffen." 

Im Reformvorschlag des Gesetzes ist unter anderem ein verbesserter Kündigungsschutz für Mitarbeiter*innen verankert, die zu einer Betriebsratswahl einladen. Kündigungsschutz gibt es bisher lediglich für die ersten drei Personen, die dazu einladen, künftig sollen es sechs Personen sein. Und auch schon vor einer Einladung, wenn Beschäftigte über eine Betriebsratswahl nachdenken und diese planen, soll Kündigungsschutz gelten, wenn die Betroffenen eine beglaubigte Erklärung abgeben, dass sie einen Betriebsrat gründen wollen und mit der Vorbereitung beginnen.

Mehr Mitspracherechte für Betriebsräte

Zudem sollen die Regeln für eine Betriebsratswahl vereinfacht und die Mitspracherechte der Belegschaftsvertrer*innen ausgeweitet werden. Unter anderem sollen Betriebsratsgremien mitbestimmen dürfen, wenn es um die Ausgestaltung mobiler Arbeit im Unternehmen geht. Zudem wird klargestellt, dass die Rechte des Betriebsrates bei der Planung von Arbeitsabläufen und bei der Festlegung von Richtlinien zur Personalauswahl auch gelten, wenn das Unternehmen dabei auf den Einsatz Künstlicher Intelligenz setzt.

Seit den 90er Jahren ist die Zahl der Betriebsräte und der von einem Betriebsrat vertretenen Arbeitnehmer*innen stetig zurückgegangen. Nur noch neun Prozent der betriebsratsfähigen Firmen in Deutschland verfügten 2019 tatsächlich über einen Betriebsrat, nur 40 Prozent der Beschäftigten werden noch durch einen Betriebsrat vertreten. Aktuelle Studien der Hans-Böckler-Stiftung zeigen zudem, dass jede sechste Wahl in Betrieben, die noch keine Interessenvertretung haben, mit illegalen Mitteln behindert wird. 

Der Gesetzentwurf muss nun noch durch den Bundestag und den Bundesrat. 

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