IG BCE und Arbeitgeber haben sich beim Essener Energieversorger STEAG auf ein engmaschiges Sicherheitsnetz für die vom Auslaufen der Kohleverstromung betroffenen Beschäftigten geeinigt. Der Tarifvertrag sieht einen grundsätzlichen Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen ebenso vor wie eine substanzielle Aufstockung des staatlichen Anpassungsgelds durch das Unternehmen.
IG BCE und Arbeitgeber haben sich beim Essener Energieversorger STEAG auf ein engmaschiges Sicherheitsnetz für die vom Auslaufen der Kohleverstromung betroffenen Beschäftigten geeinigt. Der Tarifvertrag sieht einen grundsätzlichen Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen ebenso vor wie eine substanzielle Aufstockung des staatlichen Anpassungsgelds durch das Unternehmen. Die Tarifkommission der IG BCE hat dem Vertragswerk heute in Essen einhellig zugestimmt.
Es ist die erste Vereinbarung, die die Vorgaben des vor einem Monat beschlossenen Kohleausstiegsgesetzes erfüllt. Ohne einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung über die Regelung des Personalabbaus können Betreiber von Steinkohlekraftwerken ihre Standorte nicht zu den staatlichen Auktionen anmelden, um Entschädigungen für das Abschalten der Anlagen einzusammeln. Diese Sicherheiten hatten die Gewerkschaften im Kohlekompromiss durchgesetzt – ebenso wie ein staatliches Anpassungsgeld für von Personalabbau betroffene Beschäftigte ab 58 Jahren.
„Wir müssen die Transformation unserer Energieversorgung nicht nur klima-, sondern auch sozialverträglich gestalten. Wie das geht, zeigt unser Tarifvertrag für die STEAG“, sagt der stellvertretende Vorsitzende und Tarifvorstand der IG BCE, Ralf Sikorski. „Er sorgt dafür, dass Jüngere neue Chancen bekommen und Ältere mit Anstand aus dem aktiven Arbeitsleben ausscheiden können.“
"Die monatelange politische Debatte um den Kohleausstieg hat die Kolleginnen und Kollegen stark belastet", berichtet der STEAG-Konzernbetriebsratsvorsitzende Bernd Hagemeier. "Für den politisch gewollten Ausstieg aus der Kohleverstromung ist der Abschluss des Tarifvertrages ein Baustein für einen sozialverträglichen Strukturwandel."
Die Vereinbarung sieht im Einzelnen vor:
Der Tarifvertrag gilt für die gesamte Dauer der schrittweisen Beendigung der Kohleverstromung und endet spätestens Ende 2043. Details der Umsetzung werden in Betriebsvereinbarungen und Interessenausgleichen geregelt.